Kann ich durch Umrüstung von herkömmlicher Beleuchtung auf neueste LED-Technologie im Haushalt Stromkosten einsparen?
Prinzipiell kann man diese Frage mit einem Ja beantworten, aber inwiefern es sich wirklich lohnt, möchten wir Ihnen an einem kleinen Rechenbeispiel erläutern.
Grundsätzlich müssen bei der Betrachtung auch die Beschaffungskosten neuer Leuchten berücksichtigt werden, d.h. wann amortisiert sich z.B. ein gewöhnliches E27-Leuchmittel nach Anschaffung unter Einbeziehung von Energiekosten (€/kWh) und durchschnittlicher Brenndauer.
Um eine simple Betrachtung zu erstellen, kann man sich an statistischen Werten orientieren, die selbstverständlich für verschiedene Haushaltsformen unterschiedlich anzusetzen sind.
Geht man von einem 2-Personenhaushalt mit Kind aus, beträgt der jährliche Strom-Gesamtverbrauch ca. 3.000 kWh, also:
3.000 kWh x aktuellen Strompreis zzgl. Nebenkosten wie Grundgebühr und Zähler.
Aktuell (Stand: 30.06.2022) wäre dies also 3.000 kWh x 41,88 ct/kWh = €1.256,40 pro Jahr zzgl. Nebenkosten.
Der Anteil von Beleuchtung mit herkömmlichen Leuchten bei den angegebenen 3.000 kWh wird üblicherweise mit ca. 300 kWh berechnet, also ca. 10 % des Gesamtverbrauchs.
Dies wäre in Summe pro Jahr 300 kWh x 41,88 ct/kWh = €125,64 nur für Beleuchtung!
Die Energieersparnis von herkömmlicher Beleuchtung auf LED-Technologie kann bis zu 80% betragen. Somit kann der Verbrauch von 300 kWh auf 60 kWh pro Jahr reduziert werden. 80% klingen bei subjektiver Betrachtung erstmal nach einer guten Einsparung, aber:
Rechnet man nun die Differenz aus, also die tatsächliche Ersparnis, wäre dies wie folgt:
€125,64 -80% = €25,13
Es reduziert sich also um ca. €100,00 Energiekosten pro Jahr für Beleuchtung nach Umrüstung. Dabei sind die Anschaffungskosten neuer LED-Leuchten oder Leuchtmittel noch nicht berücksichtigt. Sollten Sie also überlegen, bei den steigenden Stromkosten alles umzurüsten, raten wir Ihnen davon ab. Amortisationszeiten bei Haushaltsleuchten sind bei durchschnittlichen Brenndauern eher lang.
Ein anderes Beispiel:
Pro Stunde kostet eine 60 Watt Glühbirne also 60 Watt x 1h = 60 Wh = 0,06 kWh (0,06 x 41,88 ct = 2,5 ct). Ein vergleichbares LED-Leuchtmittel mit 6 Watt also 0,25 ct pro Stunde Brenndauer.
Als Fazit empfehlen wir Ihnen daher, nur defekte Leuchten oder Leuchtmittel durch neue LEDs auszutauschen.
Bei gewerblich oder industriell genutzten Leuchten mit höheren Leistungsdaten und Brenndauern pro Tag sieht die Rechnung dafür ganz anders aus. In diesem Fall lohnt sich fast immer eine Umrüstung.
Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Neue Gesetzgebungen verbieten die Inverkehrbringung und Verkauf weiterer herkömmlicher Leuchtmittel ab 2023 gemäß RoHS Richtlinie. Dazu gehören:
- Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel CFLni (ab 25.02.2023)
- Leuchtstofflampen in Ringform T5 & T8 (ab 25.02.2023)
- T5 & T8 Leuchtstofflampen (ab 25.08.2023)
- Halogen-Pins G4, GY6.35, G9 (ab 01.09.2023)